Es gibt zwei Möglichkeiten:
Im Normalfall finanziert das Unternehmen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages die Outplacement Beratung. Arbeitgeber möchten damit ihre soziale Verantwortung gegenüber den ausscheidenden Mitarbeitern übernehmen. Gleichzeitig erhoffen sie sich damit, Ihre Loyalität und ihr positives Image als Arbeitgeber zu erhalten. Wir kommen erst nach der Trennungsentscheidung ins Spiel. Als Outplacement Berater sind wir nur unseren Klienten verpflichtet. Insbesondere sichern wir Ihnen eine absolute Vertraulichkeit gegenüber dem Auftraggeber bzw. Ex-Arbeitgeber zu.
Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Outplacement an, besteht für Sie die Möglichkeit, das Outplacement privat zu zahlen. Sofern Sie die Beratung mit Ihrer Abfindung oder Entlassungsentschädigung finanzieren, ergeben sich daraus für Sie auch steuerliche Vorteile.