Vertraulichkeit

Grundsätzlich schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und dem Outplacement Berater einen sogenannten drei-seitigen Vertrag ab. In unseren Verträgen ist klar geregelt, dass die Inhalte der Beratung absolut vertraulich behandelt werden. Denn im Beratungsprozess sind wir nur Ihnen verpflichtet. Wir teilen dem Auftraggeber lediglich den Abschluss der erfolgreichen Beratung mit.